Legalisierung Äthiopien

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Legalisierung Äthiopien – Informationen zur Beglaubigung von Urkunden

Bevor man seine Urkunden und Dokumente im Ausland verwenden kann, ist eine vorherige Beglaubigung erforderlich. Dabei prüft die Botschaft des Ziellandes die entsprechenden Dokumente und erteilt anschließend die gewünschte Beglaubigung, auch Legalisation genannt. Für das ostafrikanische Äthiopien ist ebenfalls eine Legalisierung der Urkunden notwendig und alle Unterlagen müssen für eine Antragstellung bei der Botschaft eingereicht werden.

Über den amtlichen Weg der Beglaubigung gibt es mehr in den nachfolgenden Beschreibungen. Darin finden Sie auch weitere Informationen zur Legalisierung Äthiopien.   
 

Legalisierung Äthiopien – Ämter und Behörden

Eine Legalisation kann man nicht direkt bei der Botschaft beantragen, ohne zuvor andere Behörden zu kontaktieren. Dabei müssen die betreffenden Urkunden von der zuständigen Behörde vorbeglaubigt werden: Wer beispielsweise für seine Geburtsurkunde eine Beglaubigung benötigt, muss das Standesamt aufsuchen. Wenn Geschäftsleute das Ursprungszeugnis für den Libanon verwenden möchten, ist die Handelskammer zuständig.

In jedem Fall sind vor dem Antrag einer Legalisierung für Äthiopien diverse Vorbeglaubigungen notwendig. Erst wenn alle Vorbeglaubigungen erledigt sind, kann man einen Antrag auf Legalisierung bei der Botschaft von Äthiopien stellen.
 

Legalisierung Äthiopien – Antrag bei der Botschaft stellen

Mit den Vorbeglaubigungen geht’s zur zuständigen Botschaft, um einen Antrag auf Legalisation zu stellen. Die Botschaft von Äthiopien befindet sich in Berlin und die konsularische Abteilung ist für die Anträge einer Legalisierung zuständig. Zum Antrag gehört ein Anschreiben vom Antragsteller und jeweils eine Kopie der entsprechenden Urkunden. Bei Personenstands-Urkunden muss eine Kopie vom Personalausweis oder vom Reisepass vorliegen – dies betrifft Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden. Für die Legalisation von Handelsdokumenten wie Frachtbriefe oder Packlisten ist jedem Fall ein Handelsregisterauszug erforderlich. Ohne diesen Nachweis wird eine Legalisierung Äthiopien nicht ausgestellt.
 

Formalien einer Legalisierung Äthiopien

Damit die Legalisation von der Botschaft ausgestellt wird, sollten Antragsteller alle Formalien einhalten. Ansonsten könnten die Konsularbeamten der Botschaft den Antrag auf eine Legalisierung Äthiopien beanstanden und die Genehmigung verzögert sich. Neben dem Anschreiben, Kopien und Vorbeglaubigungen sollten die mehrseitigen Urkunden nicht aus der vollständigen Form herausgelöst werden. Wem die vielen Behördengänge abschrecken, kann unseren Service für die Legalisierung Äthiopien bestellen.
 

Legabox – der Service für die Legalisierung Äthiopien
Legalisation und Übersetzungen

Beauftragen Sie einfach den Service von Legabox und Sie erhalten Ihre Legalisierung Äthiopien. Von den Vorbeglaubigungen bei den Behörden bis zur Antragstellung der Legalisation erledigen wir alle Arbeiten. Zudem wird unser Service vor Ort die Legalisation bei der Botschaft abholen, damit Sie pünktlich Ihre Papiere erhalten.

Wenn Sie für Ihre Dokumente noch Übersetzungen benötigen, kann Legabox Ihnen beeidigte Dolmetscher vermitteln. So werden Ihre Handelspapiere, Geburtsurkunden oder andere Unterlagen professionell übersetzt.  

Bei Fragen zur Legalisierung Äthiopien können Sie gerne unseren Service kontaktieren.
 

Weitere Länder für Legalisationen
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