Legalisierung Libyen

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Legalisierung Libyen – Information zur Beglaubigung von Urkunden

Wer seine deutschen Urkunden im Ausland verwendet, wird in vielen Fällen Handelsdokumente oder Personenstandsurkunden benutzen. Doch zuvor müssen Eheurkunden, Geburtsurkunden oder Geschäftspapiere von der Botschaft des Ziellandes beglaubigt werden. Dies gilt auch für das Zielland Libyen und Geschäftsleute und Privatpersonen benötigen für ihre Urkunden eine sogenannte Legalisierung. Damit wird ein Verfahren der Beglaubigung bezeichnet und die Botschaft des Ziellandes bearbeitet die Anträge.

Für deutsche Urkunden ist in Libyen eine Legalisierung erforderlich und die nachfolgenden Absätze informieren über wichtige Vorgaben.  
 

Legalisierung Libyen – Beglaubigung der Dokumente

Vor der Antragstellung auf eine Legalisation Libyen sind einige Vorbeglaubigungen nötig. So wird die Geburts-Urkunde von der zuständigen Verwaltungsbehörde beglaubigt und die Handelsvollmacht ist der Handelskammer vorzulegen.

Bei Handelsdokumenten muss neben der IHK auch die Ghorfa eine Beglaubigung durchführen. Die Ghorfa prüft für bestimmte arabische Länder alle Handelsdokumente, die im jeweiligen Land eingesetzt werden. Dies betrifft auch Libyen und Antragsteller müssen für eine Legalisierung auch die Ghorfa kontaktieren.   

Wenn alle relevanten Dokumente vorbeglaubigt sind, kann man die Botschaft von Libyen zwecks Legalisierung aufsuchen.  
 

Legalisierung Libyen – Vorgaben und Formalien

Bei der Antragstellung auf eine Legalisation gibt es oftmals länderspezifische Besonderheiten. Für die Legalisierung Libyen ist beispielsweise das Ursprungszeugnis immer gemeinsam mit der Original-Rechnung abzugeben. Wenn die Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt wurde, ist eine aktuelle Umrechnung beizulegen.

Für die Legalisierung von Handelsdokumenten ist ein Selbstinformationsbogen auszufüllen. Darin sind Angaben zum Exporteur und zum Empfänger der Ware einzutragen – ohne Selbstinformationsbogen wird der Antrag auf Legalisierung Libyen nicht bearbeitet.

Zudem müssen Antragsteller die Urkunden im Original einreichen und die Zahlungsbelege sind ebenfalls beizulegen.   
 

Legalisierung Libyen – Dokumente für den Außenhandel

Für die Versendung von Waren nach Libyen werden vor allem Ursprungszeugnis und Handelsrechnung benötigt. Diese Unterlagen werden ebenso wie alle anderen Geschäftspapiere von der Deutsch-Libyschen Handelskammer entgegengenommen. Für die Legalisation von Handelspapieren ist der direkte Weg zur Botschaft von Libyen nicht möglich. Diese Instanz prüft die eingereichten Dokumente und achtet ebenso auf die Einhaltung der Formalien.

Wer seine Handelsregisterauszüge verwenden möchte, muss für die Beglaubigung auch zum Amtsgericht. Dort wird der Auszug abgestempelt und gehört zum Antrag auf eine Legalisation Libyen.

Zum Antrag gehört ein Anschreiben, in dem hervorgehen soll, welche eingereichten Urkunden die Botschaft legalisieren soll. Dabei ist die Anzahl der eingereichten Kopien zu beachten, da eine Mindestanzahl bei der Deutsch-Libyschen Handelskammer verbleibt.
 

Legabox – der Service für die Legalisierung Libyen
Übersetzungen und Legalisation

Wer diese vielen Formalien und Vorgaben nicht selbst erledigen kann, sollte Legabox bestellen. Mit Legabox haben Sie einen professionellen Dienstleister für Ihre Legalisierung Libyen. Denn dieser Komplett-Service erledigt alle Vorbeglaubigungen und beachtet sämtliche Formalien für die Antragstellung. Je nach Wunsch vermittelt Legabox auch beeidigte Übersetzer.

Bei Fragen zum Service informieren wir Sie gerne.

 

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