Für eine Legalisation sind immer Vorbeglaubigungen erforderlich. Dabei prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente: für die Verwendung im Oman werden vor allem Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen oder Patente für eine Legalisierung vorbeglaubigt. Auch Dokumente im Zusammenhang mit Lebensmitteln wie Gesundheitszeugnisse oder Veterinärbescheinigungen werden den zuständigen Behörden oftmals vorgelegt.
Je nach Dokument wird die ausstellende Behörde für eine Vorbeglaubigung konsultiert. Bei Geschäftspapieren ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, Gesundheitszeugnisse beglaubigt die Gesundheitsbehörde und das Patentamt kann vorgelegte Patente prüfen.
Für Handelsdokumente gibt es bei einigen arabischen Staaten eine weitere Instanz: die Ghorfa. Diese Institution ist die Deutsch-Arabische Handelskammer und prüft nach der IHK nochmals die eingereichten Handelsdokumente. Ohne Beglaubigung durch die Ghorfa können Geschäftspapiere im Oman nicht verwendet werden und eine Legalisierung ist nicht möglich.
Mit der Apostille wird eine vereinfachte Form der Beglaubigung bezeichnet. Dafür ist die Prüfung durch die ausstellende Behörde, wie beispielswiese die IHK für die Handelsdokumente, ausreichend. Eine Prüfung durch die Botschaft des Ziellandes, wie bei der Legalisation, würde wegfallen.
Ob die Urkunde durch eine Apostille oder anhand einer Legalisierung beglaubigt wird, ist letztendlich von einem Internationalen Abkommen abhängig. Dieses Abkommen wird als Haager-Apostillen Abkommen bezeichnet, dem verschiedene Staaten beigetreten sind. Wenn das Herkunftsland der Urkunde ebenfalls zum Haager Abkommen gehört, könnte eine Apostille genügen.
Oman ist 2012 dem Haager-Apostillen Abkommen beigetreten. Ob für die eigene Urkunde eine Apostille ausreicht oder ob eine Legalisierung Oman nötig ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
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