Legalisierung Oman

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Legalisierung Oman – Behörden beglaubigen Urkunden und Dokumente

Für eine Legalisation sind immer Vorbeglaubigungen erforderlich. Dabei prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente: für die Verwendung im Oman werden vor allem Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen oder Patente für eine Legalisierung vorbeglaubigt. Auch Dokumente im Zusammenhang mit Lebensmitteln wie Gesundheitszeugnisse oder Veterinärbescheinigungen werden den zuständigen Behörden oftmals vorgelegt.

Je nach Dokument wird die ausstellende Behörde für eine Vorbeglaubigung konsultiert. Bei Geschäftspapieren ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, Gesundheitszeugnisse beglaubigt die Gesundheitsbehörde und das Patentamt kann vorgelegte Patente prüfen.

Für Handelsdokumente gibt es bei einigen arabischen Staaten eine weitere Instanz: die Ghorfa. Diese Institution ist die Deutsch-Arabische Handelskammer und prüft nach der IHK nochmals die eingereichten Handelsdokumente. Ohne Beglaubigung durch die Ghorfa können Geschäftspapiere im Oman nicht verwendet werden und eine Legalisierung ist nicht möglich.  
 

Legalisation oder Apostille für Oman

Mit der Apostille wird eine vereinfachte Form der Beglaubigung bezeichnet. Dafür ist die Prüfung durch die ausstellende Behörde, wie beispielswiese die IHK für die Handelsdokumente, ausreichend. Eine Prüfung durch die Botschaft des Ziellandes, wie bei der Legalisation, würde wegfallen.

Ob die Urkunde durch eine Apostille oder anhand einer Legalisierung beglaubigt wird, ist letztendlich von einem Internationalen Abkommen abhängig. Dieses Abkommen wird als Haager-Apostillen Abkommen bezeichnet, dem verschiedene Staaten beigetreten sind. Wenn das Herkunftsland der Urkunde ebenfalls zum Haager Abkommen gehört, könnte eine Apostille genügen.

Oman ist 2012 dem Haager-Apostillen Abkommen beigetreten. Ob für die eigene Urkunde eine Apostille ausreicht oder ob eine Legalisierung Oman nötig ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie auch einen zuverlässigen Dienstleister wie Legabox kontaktieren.

 
Legabox – der Service für die Legalisierung Oman
Übersetzungen, Legalisation, Apostille

Legabox vermittelt Ihnen die passende Beglaubigung für Ihr Anliegen im Oman – ganz gleich ob Apostille oder Legalisierung. Dafür organisiert unser Service die Vorbeglaubigung beim zuständigen Amt und stellt auch den Antrag bei der Botschaft des Oman. Als erfahrener Dienstleister kennen wir die Abläufe bei den zuständigen Ämtern und stehen dafür mit vielen Behörden wie die IHK oder die Ghorfa in Kontakt. Von Legabox erhalten Sie immer die aktuellsten Informationen zu Ihrer Legalisierung. Zudem können wir bei Bedarf auch professionelle Übersetzungen vermitteln.

Kontaktieren Sie den Service von Legabox für Ihre Legalisierung Oman.

 

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