Legalisierung Jordanien

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Legalisierung Jordanien – Information zur Beglaubigung von Urkunden

Beglaubigte Dokumente und Urkunden sind für viele Tätigkeiten im Ausland eine wichtige Voraussetzung. Dies betrifft den längeren Arbeitsaufenthalt ebenso wie den Außenhandel und oftmals sind dafür verschiedene Urkunden als Nachweise erforderlich. Während der Techniker im Ausland sein Diplom nachweisen muss, benötigt der Geschäftsmann seine Handelsrechnungen. In jedem Fall ist zuvor eine amtliche Beglaubigung erforderlich und Antragsteller müssen dafür die Botschaft des Ziellandes kontaktieren.

Eine solche Beglaubigung bezeichnet man als Legalisierung, die auch für Jordanien durchgeführt wird. Wer in Jordanien längere Zeit arbeiten möchte oder geschäftliche Unternehmungen plant, muss bei der Botschaft eine Legalisation beantragen. Weitere Infos zur Legalisierung Jordanien finden Sie in der nachfolgenden Beschreibung.
 

Legalisierung Jordanien – Behörden und Zuständigkeiten

Bevor man für eine Legalisation die Botschaft von Jordanien aufsucht, müssen Antragsteller einige Vorbeglaubigungen einholen. Dafür ist jeweils die ausstellende Behörde zuständig: so wird das Wissenschaftsministerium das Diplom beglaubigen und die Handelskammer beglaubigt die Handelsrechnung.

Wer seine Handelsdokumente beglaubigen möchte, muss neben der IHK auch die Ghorfa kontaktieren. Die Ghorfa ist für die Beglaubigung von Geschäftspapieren zuständig, wenn diese Dokumente in bestimmten arabischen Ländern verwendet werden.

Nach dieser Vorbeglaubigung werden Dokumente für eine Legalisierung Jordanien auch vom Bundesverwaltungsamt (BVA) geprüft. Dieses Amt führt eine sogenannte Endbeglaubigung durch und bestätigt damit nochmals die Echtheit der Urkunde.

Mit der Endbeglaubigung geht’s anschließend zur Botschaft von Jordanien. Dort wird ein Antrag auf Legalisierung gestellt, indem neben den entsprechenden Dokumenten und Kopien auch ein Antragsformular eingereicht wird.
 

Legalisierung Jordanien – Handelsdokumente beglaubigen

Für den Außenhandel sind besonders viele Dokumente für eine Legalisation Jordanien erforderlich. Als Nachweis über die Warenlieferung und als Transportdokument sind Handelspapiere unerlässlich und werden immer für eine Legalisation eingereicht. Auch für die Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte sind eine Reihe von Geschäftspapieren und Unterlagen nötig. So sind Warenbegleit-Dokumente wie Packlisten oder Versand-Dokumente wie Frachtbriefe wichtige Unterlagen für den Handel. Bei der Vielzahl an Handelsdokumenten sollten Antragsteller frühzeitig an die Legalisierung Jordanien denken.
 

Legalisierung Jordanien – Ausnahmen und Besonderheiten

Die Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt betrifft nicht alle Dokumente. Für eine Legalisierung Jordanien gibt es Ausnahmen: Ursprungszeugnis, Handelsrechnung und Packliste werden nicht durch das Bundesverwaltungsamt beglaubigt. Für diese Urkunden genügt die Prüfung durch IHK und Ghorfa.

Bestimmte Dokumente muss man immer in Kombination mit anderen Urkunden einreichen. So wird die Botschaft von Jordanien die Handelsrechnung nur gemeinsam mit dem Ursprungszeugnis legalisieren – eine Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist nicht möglich.
 

Legabox – der Service für die Legalisierung Jordanien
Übersetzungen und Legalisation

Legabox ist ein professioneller Dienstleister für die Legalisation Jordanien. Dieser Service kennt alle Besonderheiten und übernimmt von der Vorbeglaubigung bis zur Antragstellung sämtliche Arbeiten und Behördengänge für eine Legalisierung. Auch professionelle Übersetzungen vermittelt Legabox, wenn Sie für Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Handelspapiere beeidigte Dolmetscher benötigen.

Bei Fragen zum Service informieren wir Sie gerne.

 

Weitere Länder für Legalisationen
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